Schiffrin & Barroway, LLP


 


Aktien-Gemeinschaftsklagen
Die Bundesaktiengesetze wurden erlassen, um Ehrlichkeit und Integrität in den Aktienmärkten zu fördern, die von vollständiger und fairer Offenlegung aller materiellen Fakten über öffentliche Unternehmen abhängen. Nur wenn sich öffentliche Unternehmen an diesen Standard halten, wird ein "gerechtes Spielfeld" für Investoren geschaffen. Wenn jedoch keine vollständige und faire Offenlegung aller wichtigen Fakten gegeben ist, können sich ein oder mehrere öffentliche Unternehmen, ihre Manager und Geschäftsführer sowie bestimmte Berater einer Zuwiderhandlung gegen die Bundesaktiengesetze schuldig machen. In solchen Fällen kann eine Gemeinschaftsklage von einem oder mehreren Investoren, im Namen aller Investoren in gleicher Lage, die als Folge des Kaufs der Unternehmensaktien zu künstlich angehobenen Preisen geschädigt wurden, eingereicht werden. SBTK, LLP, führt zur Zeit zahlreiche Aktien-Gemeinschaftsklagen als vom Gericht benannter Lead Counsel oder Co-Lead Counsel vor Bundesgerichten in den gesamten Vereinigten Staaten. Einige dieser Fälle betreffen große Unternehmen, wie Tyco, Delphi Corp., Tenet Healthcare, Sprint und PNC Bank, um nur einige zu nennen. Eine umfassende Zusammenfassung der verschiedenen Klagen, die SBTK in seiner fast 20-jährigen Geschichte geführt hat, erhalten Sie im Kapitel "Herausragende Ergebnisse" dieser Broschüre.

Fusionen und Übernahmen
Diese Gemeinschaftsklagen werden eingereicht, um die Rechte und Privilegien öffentlicher Anteilseigner zu schützen und zu verteidigen, deren Unternehmen in vom Management geleitete Verkäufe, Fusionen oder andere ähnliche Unternehmenszusammenschlüsse eingetreten sind. Die Direktoren eines an der Börse gehandelten Unternehmen schulden den Anteilseignern die dreifache Treuhänderpflicht der Sorgfalt, Loyalität und vollständigen und fairen Offenlegung. Bei Fusionen vernachlässigen Direktoren diese Pflichten aufgrund von Interessenkonflikten häufig. Die Interessen der Anteilseigner werden gewöhnlich übersehen und/oder völlig missachtet zugunsten der Interessen der Direktoren, des Managements oder eines Hauptaktionärs des Unternehmens. SBTK, LLP, hat zahlreiche Gemeinschaftsklagen im Namen von Anteilseignern geführt, die bei Fusionen oder Geschäftszusammenschlüssen unfair behandelt oder unzureichend berücksichtigt wurden. SBTK hat in vielen dieser Fälle äußerst positive Beitreibungen erreicht, darunter (1) Millionen US-Dollar besserer Berücksichtigung der Aktionärsanteile; (2) Offenlegung wichtiger Informationen, anhand derer ein Aktionär besser die Fairness einer vorgesehenen Transaktion einschätzen kann; und (3) andere therapeutische Maßnahmen zum Schutz und zur Maximierung des Unternehmenswerts.

Aktionärsklagen
Eine Aktionärsklage ist eine Klage eines Aktionärs eines öffentlichen Unternehmens im Namen und zu Gunsten des Unternehmens. Im Wesentlichen reicht der Aktionär eine Klage ein, deren Einreichung grundsätzlich Recht und Pflicht des Unternehmen wäre, das dieser Pflicht aber nicht nachkommt, weil ein Manager und/oder Geschäftsführer unzulässigen Einfluss auf die Angelegenheiten des Unternehmens nimmt. Aktionärsklagen unterliegen gewöhnlich dem Gesellschaftsrecht des Bundesstaates.

Zum Beispiel kann eine Aktionärs-Gemeinschaftsklage angebracht sein, wenn die Manager und/oder Geschäftsführer eines Unternehmens In-sich-Geschäfte abschließen, bei denen das Unternehmen Vermögen an einen Manager und/oder Geschäftsführer dieses Unternehmens zu einem Preis unter dem fairen Marktpreis verkauft. Weil das Unternehmen geschädigt wird, ist dies ein Recht, das das Unternehmen durchsetzen sollte, was aber nicht immer geschieht. In diesem Beispiel kann ein Aktionär des Unternehmens in einer Klage das Unternehmen der Verletzung treuhänderischer Pflichten (ein Rechtskonzept, das gewöhnlich die Ideen "faires Handeln", "guter Glaube" und "Loyalität" beinhaltet) gegenüber den Aktionären und dem Unternehmen selbst beschuldigen. Bei einem günstigen Ausgang der Aktionärsklage für die Hauptkläger kann der Manager und/oder Geschäftsführer, der das Unternehmen geschädigt hat, gezwungen werden, das Unternehmen finanziell zu entschädigen. Daneben kann ein erfolgreicher Ausgang einer Aktionärsklage auch wichtige Änderungen in der Unternehmensführung zur Folge haben, damit das der Aktionärsklage zugrunde liegende Verhalten nicht wieder auftreten kann. Wenn eine (oder beide) Formen der Abhilfe realisiert werden, profitieren alle Anteilseigner davon. Zudem ist ein positiver Effekt auf den Aktienpreis des Unternehmens möglich.

 

ERISA-Klagen/Verbraucherbetrug
SBTK ist einer der Vorkämpfer für die Rechte von Mitarbeitern und Verbrauchern. Die ERISA-Abteilung der Firma hat sich auf Klagen wegen Verstoßes gegen die Treuhänderpflichten spezialisiert, die dem Gesetz Employee Retirement Income Security Act of 1974 (ERISA) unterliegen. Bei vielen dieser Klagen verletzt ein Unternehmen auch die Pflichten in der Verwaltung eines Mitarbeiter-Versorgungsplans. Beispiel: Ein Unternehmen, das einen 401(k)-Plan für die Versorgung seiner Mitarbeiter unterstützt und verwaltet, hat die treuhänderische Pflicht, sicherzustellen, dass das Vermögen des Plans (einschließlich Beiträge der Mitarbeiter und alle sonstigen Beiträge des Unternehmens) in geeignete und umsichtig ausgewählte Investitionsobjekte geleitet werden. Diese Pflicht wird manchmal verletzt, besonders dann, wenn das Unternehmen die Investition in seine eigenen gehandelten Stammaktien für geeignet hält, und das trotz Zugang zu Informationen, die klar das Gegenteil beweisen.

Dieser Interessenkonflikt und die daraus resultierenden Verluste können für die Mitarbeiter verheerend sein, deren wichtigste Quelle der Alterssicherung häufig das 401(k)-Konto ist. SBTK verwendet einen großen Teil seiner Ressourcen zur Vertretung von Ansprüchen für Teilnehmer an Rentenplänen und klagt momentan in mehr als zwei Dutzend ERISA-Verfahren in den USA als Lead Counsel oder Co-Lead Counsel, darunter Verfahren gegen Honeywell, Bristol-Myers, El Paso und Time Warner.

SBTK ist auch auf Klagen im Namen von Verbrauchern spezialisiert. Verbraucherbetrug umfasst im weitesten Sinne ein weites Feld unlauterer Praktiken zu denen Werbung, Marketing und/oder Verkauf von Waren oder Dienstleistungen gehören können. Gemeinschaftsklagen wegen Verbraucherbetrug werden zum Beispiel eingereicht, wenn ein Unternehmen den Kunden für Waren oder Dienstleistungen übertriebene oder falsche Preise abverlangt, oder mit täuschender oder irreführender Reklame für seine Produkte wirbt.  Unternehmen begehen auch Verbraucherbetrug, wenn sie einen Vertrag auf eine Weise interpretieren, die die Verbraucher einseitig übervorteilt. In den letzten Jahren hat SBTK eine herausragende Rolle bei der Durchsetzung von Ansprüchen gegen Kreditkartenunternehmen, Pharmaziekonzerne, Lebensversicherer und Privathypothekenversicherer übernommen, die zu deutlichen Rückzahlungen und Änderungen in der Unternehmenspolitik für die gesamte Gemeinschaft führten.

Kartellklagen
Kartell-Gemeinschaftsklagen unterliegen den Kartellgesetzen des Bundes und der Bundesstaaten. Diese Fälle werden von Einzelpersonen und Unternehmen eingereicht, die durch wettbewerbswidriges Verhalten ihrer Lieferanten, Käufer, Konkurrenten und anderer Geschäftspartner geschädigt wurden. Dazu gehört auch wettbewerbswidriges Verhalten im Ausland, das die Märkte in den Vereinigten Staaten beeinflusst. Verstöße gegen die Kartellgesetze sind zum Beispiel Preisabsprachen, Angebotsabsprachen, Monopolisierung, Verkaufspreisbindung für Wiederverkäufer und Preisdiskriminierung. Die Kartellgesetze verbieten auch Unternehmensfusionen und Übernahmen in Größenordnungen, die dazu geeignet sind, Wettbewerb zu verhindern, und anderes Unternehmensverhalten, das auf Monopolisierung und Räuberei ausgerichtet ist.

SBTK geht gegen dieses wettbewerbswidrige Verhalten mit Gemeinschaftsklagen vor und wurde von Gerichten in führende Positionen in mehreren wichtigen Kartellklagen vor Bundes- und Bundesstaatsgerichten überall in den Vereinigten Staaten berufen.